Im März 2021 wurde nun endlich der neue, aktualisierte Rahmenvertrag zwischen Heilmittelerbringern und Krankenkassen veröffentlicht, in dem zum ersten Mal die Vergabe von Fortbildungspunkten für Online-Seminare in der Logopädie geregelt wird – mit einigen Einschränkungen.
Der genaue, etwas komplizierte Arbeitstitel des Vertrags lautet:
„Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGBV zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband, K.d.ö.R.) Berlin und dem Deutschen Bundesverband der Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen, Lehrervereinigung Schlaffhorst-Andersen e. V. (dba), Hamburg; dem Deutschen Bundesverband für Logopädie e. V. (dbl), Frechen; dem Deutschen Bundesverband für akademische Sprachtherapie und Logopädie e. V. (dbs), Moers; LOGO Deutschland e. V., Berlin über die Versorgung mit Leistungen der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie und deren Vergütung vom 14.12.2020“.
Ganz schön lang, oder? In diesem Vertragswerk wird neben vielen anderen Dingen wie der Vergütung oder der Zulassung von Heilmittelerbringern auch die Fortbildungspflicht sowie die Vergabe von Fortbildungspunkten festgelgt. Die Formulierungen sind teilweise etwas zweideutig, doch wir haben einmal versucht, den Text für Euch zu interpretieren. Konkret geht es um die „Anlage 4 Fortbildung“ zum oben genannten Vertrag, oder, für alle, die es ganz genau wissen möchten, um die
„Anlage 4 Fortbildung zum Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V über die Versorgung mit Leistungen der Stimm-, Sprech-, Sprach-und Schlucktherapie und deren Vergütung vom 14.12.2020„.
Endlich FoBi-Punkte für Online-Seminare – mit Einschränkungen
Besonders in Zeiten von Corona, Lockdown, Reisebeschränkungen und Quarantäne ist natürlich die Regelung für Online-Fortbildungen besonders interessant, denn erstmals werden Fortbildungspunkte durch Online-Fortbildungen offiziell anerkannt – mit einigen Einschränkungen. In der o.g. Anlage 4 haben wir folgende Regelung gefunden:
Quelle: Logo Deutschland e.V.
Anhang 4 Nummer 2 haben wir ohne Anspruch auf Richtigkeit wie folgt interpretiert:
- Nach wie vor dauert eine Unterrichtseinheit bei Präsenz-Seminaren 45 Minuten, dafür gibt es dann 1 Fortbildungspunkt.
- Neu ist, dass es nun auch für Online-Fortbildungen ganz offiziell Fortbildungspunkte gibt
- Bei Online-Fortbildungen dauert eine Unterrichtseinheit jedoch 90 Minuten, dafür gibt es ebenfalls 1 Fortbildungspunkt
- Um durch Online-Fortbildungen also die gleiche Anzahl an FoBi-Punkten zu erreichen, braucht ihr doppelt so lange
Außerdem…
- Es werden maximal 50% der FoBi-Punkte durch Teilnahme an Online-Fortbildungen anerkannt.
- Wenn ihr also in 4 Jahren 60 Punkte benötigt, dürfen davon maximal 30 Punkte durch Online-Seminare zustande gekommen sein, dafür ist ein Zeitaufwand von 45 Stunden nötig (30*90 Minuten)
- Mindestens 30 Punkte davon müssen durch Präsenz-Seminare erworben werden, dafür ist ein Zeitaufwand von 22,5 Stunden nötig (30*45 Minuten)
- Mehr als 50% der Punkte durch Präsenz-Seminare zu erwerben ist kein Problem
Wer möchte, kann sich natürlich gerne selbst ein Bild machen, die Verträge könnt ihr bei Logo Deutschland ansehen:
Wie findet ihr die neuen Regelungen? Wisst ihr schon mehr oder habt weitere Fragen? Schreibt uns gerne und abonniert unseren Newsletter, um nichts zu verpassen!
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