Hast Du schon einmal von der Bildungsprämie der Bundesregierung gehört? Nein? Dann wird es höchste Zeit! Denn die Beantragung einer Bildungsprämie ist nur noch bis zum 31.12.2021 möglich. Danach läuft die Förderung aus und ob es eine Wiedereinführung geben wird ist bis dato (Stand 27.07.2021) nicht bekannt!
Was wird durch den Prämiengutschein gefördert und in welcher Höhe?
Mit der Bildungsprämie – auch Prämiengutschein genannt – werden berufsbezogene Fortbildungen vom Bund finanziell gefördert, indem Dir ein Teil deiner Seminargebühr erstattet wird.
Die Höhe der Erstattung kann von Bundesland zu Bundesland leicht abweichen. In der Regel ist sie aber – wie in Bayern – abhängig von der Höhe des Seminarpreises: liegt dieser unter 1000 Euro bekommst Du 50 Prozent der Seminargebühr erstattet, liegt diese über 1000 Euro bekommst Du pauschal einen Förderbetrag von 500 Euro erlassen.
Zur Veranschaulichung hier zwei kleine Rechenbeispiele:
- Seminarpreis ohne Bildungsprämie: 480 € à Seminarpreis mit Bildungsprämie: 240 € (Du zahlst 50 Prozent weniger)
- Seminarpreis ohne Bildungsprämie: 1120 € à Seminarpreis mit Bildungsprämie: 620 € (Du zahlst 500 € weniger)
Wie kommst Du an einen Prämiengutschein?
Es gibt insgesamt 530 Beratungsstellen in ganz Deutschland, die Dir eine Bildungsprämie ausstellen können – sechs davon allein im Landkreis München. Welche Beratungsstelle in deiner Nähe liegt findest Du hier.
Viele Stellen bieten aktuell sogar eine Beratung auf Distanz per Videokonferenz an – Du musst dafür also noch nicht einmal das Haus verlassen! Geht es noch einfacher?
Für deinen Termin mit der Beratungsstelle brauchst Du deinen Personalausweis, einen Beschäftigungsnachweis (z.B. Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnung etc.) und einen Einkommensnachweis (z.B. Einkommenssteuerbescheid, Gehaltsabrechnung etc.).
Sofern die Voraussetzungen für den Erhalt einer Bildungsprämie erfüllt sind, kannst Du den Prämiengutschein nach der Beratung sofort mitnehmen bzw. bekommst ihn zugeschickt.
Welche Fördervoraussetzungen gibt es?
Wie überall gibt es auch bei der Bildungsprämie ein paar Fördervoraussetzungen, die erfüllt sein müssen:
- Tätigkeit: die zu fördernde Fortbildung muss (selbstverständlich) zu deinem aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeitsfeld passen. Um einen Bildungsgutschein für eine Logomania-Fortbildung zu erhalten, musst Du also aktuell oder in naher Zukunft als LogopädIn oder SprachtherapeutIn arbeiten.
- Arbeitszeit: Du musst in diesem Tätigkeitsbereich mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten oder in Elternzeit / Pflegezeit sein.
- Einkommen: wenn Du unverheiratet bist darf Dein zu versteuerndes Einkommen 20.000 Euro im Jahr nicht überschreiten. Bist Du verheiratet darf euer gemeinsames, zu versteuerndes Einkommen nicht höher als 40.000 Euro sein.
ACHTUNG: Dein zu versteuerndes Einkommen ist nicht das Gleiche wie dein jährliches Bruttoeinkommen, sondern kann deutlich niedriger sein! Schau am besten in deinem letzten Steuerbescheid nach!
Wie kannst Du den Prämiengutschein bei Logomania einlösen?
Das Einlösen der Bildungsprämie ist ganz einfach. Informiere uns nach der Buchung Deines Seminares einfach kurz per Mail darüber, dass Du eine Bildungsprämie hast und schicke uns den Gutschein zu.
Danach erhältst Du von uns eine neue Rechnung, in der der Förderbetrag der Bildungsprämie bereits abgezogen ist. Das bedeutet: Du zahlst nur den vergünstigten Preis. Kein Auslegen des Fördergeldes, kein Hinterherlaufen hinter der Rückerstattung, nichts!
WICHTIG: sofern das Förderangebot nicht verlängert wird, kannst Du die Bildungsprämie nur noch bis zum 31.12.2021 beantragen. Eine Einlösung des Gutscheins ist dann noch bis Juni 2022 möglich. Das bedeutet, dass Dein gefördertes Seminar spätestens am 30.06.2022 beginnen muss.
Was solltest Du bei der Nutzung eines Prämiengutscheins noch beachten?
Der Bildungsgutschein ist für deine individuelle berufliche Fortbildung gedacht. Dementsprechend ist er nur für Fortbildungen anwendbar, die Du selbst bezahlst. Achte daher darauf, dass Du bei Seminarbuchung deine Privatadresse als Rechnungsadresse angibst und dass Du die Zahlung des Eigenanteils von deinem eigenen Konto tätigst. Seminare, die von deinem Arbeitgeber übernommen oder bezuschusst werden, können damit logischerweise nicht finanziert werden. Die Einhaltung wird von der Bundesregierung geprüft und kontrolliert.
Du möchtest noch mehr über die Bildungsprämie bzw. den Prämiengutschein der Bundesregierung erfahren?
Hier findest Du weitere Infos und Tipps rund um das Thema:
- Website: bildungspraemie.info
- Facebook: facebook.com/bildungspraemie
- Mail: bildungspraemie@buergerservice.bund.de
- Kostenlose Servicehotline: 0800 26 23 000
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