Ein Thema, welches immer mehr in den Fokus rückt, ist die Digitalisierung im Arbeitsalltag. Damit einher geht nun die Anschlusspflicht an die Telematik, welche in absehbarer Zukunft auch uns Logopäd: innen betreffen wird. Deshalb haben wir es uns zum Anlass genommen, Dir die wichtigsten Infos zusammenzustellen und dir einen Überblick zu verschaffen.
Für die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens ist die gematik GmbH zuständig und somit ist sie auch verantwortlich für die Einführung und den Betrieb der Telematikinfrastruktur (TI). Zu den Bestandteilen der Telematik gehören neben dem Versichertenstammdatenmanagement (VSDM), Notfalldatenmanagement (NFDM) und dem elektronischen Medikationsplan (eMP) auch die Kommunikation im Medizinwesen (KIM) verbunden mit der qualifizierten elektronischen Signatur (QES), das Ausstellen der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), das elektronische Rezept (E-Rezept) und letztlich die elektronische Patientenakte (ePA).
Einige Bereiche des Gesundheitswesens, wie bspw. Hausärzte und Physiotherapie-Praxen, wurden bereits an die TI angeschlossen. Da die TI für alle Akteure des Gesundheitswesens verpflichtend ist, soll nun auch die Logopädie angebunden werden, wobei als offizieller Termin für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur der 01.01.2026 genannt wird. Im Zusammenhang damit steht die E-Verordnung, die nach aktuellem Stand am 01. Januar 2027 an den Start gehen wird.
Damit du einen Einblick bekommst, welche Schritte für den Anschluss an die Telematik nötig sind, haben wir Dir im Folgenden die wichtigsten Infos zusammengestellt.
Was ist die Telematikinfrastruktur?
Die Telematikinfrastruktur ist ein digitales Netzwerk, welches alle Akteure im Gesundheitswesen (Ärzt: innen, Krankenhäuser, Apotheken, Pflegeinstitutionen, Heilmittelerbringer: innen und andere Gesundheitseinrichtungen) miteinander verbindet und sicher vernetzt. Das bedeutet, Informationen können zwischen allen Instanzen geschützt ausgetauscht werden, was die Kommunikation untereinander schneller und einfacher gestalten soll. Somit können Gesundheitsdaten, Befunde, Abrechnungsdaten gezielt ausgetauscht sowie Behandlungen leichter abgestimmt werden.
Für uns in der Logopädie bedeutet dies die digitale Erfassung der Verordnungen und eventuell benötigte Korrekturen können einfach an die verordnende Arztpraxis geschickt werden. Zudem können die Therapieberichte oder Rückfragen zu Patient: innen via KIM an die verordnende Arztpraxis gesendet werden.
Nur wer sich an die TI anschließt, wird im Verzeichnisdienst gelistet und ist dadurch für alle anderen Teilnehmer in der TI auffindbar.
Voraussetzungen für den TI-Anschluss
Damit der Anschluss an die TI erfolgreich abläuft sind einige Voraussetzungen zu beachten. Dazu gehört zunächst einmal die (teilweise) Digitalisierung deiner Praxis. Dafür benötigst Du einen Internetanschluss, einen PC/Laptop/Tablet sowie eine TI-fähige Praxissoftware.
Anschließend kannst Du den TI-Anschluss bei einem Anbieter deiner Wahl bestellen. Es kann vorteilhaft sein, Software und TI desselben Anbieters zu nutzen. Zur TI gehört neben einem besonders verschlüsselten Kartenlesegerät (E-Health-Kartenterminal), ein KIM-Zugang sowie der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) und die TI-Zugangskarte (SMC-B).
eHBA
Den elektronische Heilberufsausweis benötigst Du zunächst nur dafür, deine SMC-B für deine Praxis zu beantragen, denn dadurch verifizierst Du dich als Logopäd: in. Für den TI-Anschluss reicht ein eHBA pro Praxis. Zunächst beantragst Du den Ausweis beim elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) über das NRW-Serviceportal und führst anschließend die Bestellung bei einem sogenannten Vertrauensdienstanbieter, zum Beispiel bei D-Trust, bei T-Systems oder medisign durch.
Ablauf Beantragung
Für den eGBR-Eintrag und den eHBA-Antrag benötigst Du ein Scan oder Foto Deiner Berufsberechtigung (Berufserlaubnisurkunde) und bei Bedarf den Nachweis über Namensänderung (z. B. Heiratsurkunde).
Die Vorgangsnummer wird per Mail bereitgestellt, sodass Du, sobald Du diese erhalten hast, bei einem Vertrauensdiensteanbieter den eHAB bestellen kannst. Wenn Du den eHBA erhalten hast, kannst Du mit dieser Ausweisnummer den SMC-B Ausweis beantragen.
Das eGBR erhebt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 40 € für die Bearbeitung. Ebenso erhebt der Vertrauensdienstanbieter Kosten für die Produktion des eHBA und der Bereitstellung der Dienstleistung. Dabei unterscheiden sich die Kosten geringfügig je nach Anbieter.
| Mindestvertragslaufzeit
|
24 Monate | 5 Jahre |
| D-Trust
|
500 € | |
| T-Systems
|
24,99€/Quartal oder
99,96 €/Jahr |
499,80 €
|
| Medisign
|
200 € |
SMC-B
Die Security Module Card Typ B (SMC-B) stellt Deine TI-Zugangskarte dar, um Deine Praxis zu verifizieren. Pro Praxisstandort benötigst Du erst einmal nur eine und Du steckst sie wie eine SIM-Karte in dein Kartenlesegerät. Die SMC-B kannst und solltest Du über denselben Anbieter bestellen wie deinen eHBA.
Für die Bestellung des SMC-B Ausweises benötigst Du sowohl eine Vorgangsnummer, die Dir das eGBR per E-Mail bereitstellt als auch die eHBA-Nummer einer betriebsangehörigen Person, einen Nachweis zur Berechtigung einer Leistungserbringung im Sinne SGB V Versorgungsvertrag oder Beitritt zu einem Rahmenvertrag (in digitaler Form) und das Institutionskennzeichen.
Ablauf Beantragung

Auch hier variieren die Preise je nach Anbieter:
| Mindestvertragslaufzeit
|
24 Monate | 5 Jahre |
| D-Trust | 456 €
|
|
| T-Systems | 23,25 €/Quartal oder 93,01 €/Jahr | 465,05 €
|
| Medisign | 23,25€/Quartal oder 92 €/Jahr |
Sobald die SMC-B vorliegt, kann diese in das Kartenlesegerät gesteckt werden und bestätigt dadurch den TI-Anschluss. Das Gerät liest außerdem die elektronische Gesundheitskarte der Patient: innen ein.
Abschließend noch ein paar wichtige Hinweise zu eHBA und SMC-B. Sobald Du die beiden Ausweise erhalten hast, musst Du beide jeweils freischalten, damit Du im Verzeichnisdienst der gematik gelistet wirst und über die TI kontaktiert werden kannst. In der Regel ist eine Freischaltung über das Portal des Vertrauensdienstanbieters möglich. Zudem ist zu beachten, dass der eHBA und die SMC-B grundsätzlich fünf Jahre lang gültig sind. Um zum Ablauf der Gültigkeit einen neuen eHBA zu erhalten, sollte man rechtzeitig einen Folgeantrag bei dem gewählten Vertrauensdiensteanbieter stellen.
Kosten & Erstattung
Die Kosten für die TI-Anbindung fallen als monatliche Pauschalen an. Neben diesen monatlichen Gebühren fallen bei manchen Anbietern noch einmalige Anschaffungskosten an. Seit Juni sind die Verhandlungen zur TI-Finanzierung zwischen den Berufsverbänden und dem GKV-Spitzenverband abgeschlossen und es steht nur noch die Unterschrift aus. Die Kostenerstattung muss online beantragt und der Antrag auf Kostenerstattung innerhalb des Quartals eingereicht werden, in dem der Starttag (Anschlusstag) liegt. Sofern alle Bedingungen für den Erhalt der Refinanzierung eingehalten werden, ist die Erstattung kostendeckend. Du musst lediglich in Vorleistung gehen, erhältst die Kosten aber in vollem Umfang quartalsweise und nachträglich vom GKV-Spitzenverband zurück. Derzeit liegt der Betrag bei 207,93 Euro monatlich sowie für jeden elektronischen Heilberufsausweis 7,77 Euro und wird jährlich angepasst.
Das Antragsportal für die Kostenerstattung findest Du unter folgendem Link: Startseite | GKV-Antragsportal. Zunächst musst Du dich mittels der SMC-B und dem Institutionskenneichen registrieren. Darauffolgend kannst Du zur Antragstellung weitergehen, wobei Du das Datum des erstmaligen Anschlusses an die TI, den Konnnektortyp und die installierte TI-Anwendung angeben musst.
Beginn der Erstattung wird Oktober 2025 sein, wobei eine rückwirkende Erstattung bis Juli 2024 möglich ist, sofern der Anschluss bereits länger besteht.
Beispielhafte Anbieter für den TI-Anschluss
| Zugang zur TI | KIM-Adresse | Einrichtung KIM | Kartenterminal | e-HBA und SMC-B | Gesamt | |
| RED telematik
|
139,00 € / Monat | 11,00 € / Monat | 249,00 € | 749,00 € | 150,00 € / Monat
+ 998,00 € einmalig
|
|
| Buchner
|
191,84 € / Monat
|
Im Preis für den Zugang enthalten
|
Im Preis für den Zugang enthalten | 16,08 € / Monat | 207,92 € / Monat | |
| thevea | 188,02 € / Monat | 593,81 €
(einmalig) |
17,42 € / Monat
(auf 5 Jahre berechnet) |
205,44 € / Monat
+ 593,81 € einmalig
|
||
| Optica | 168,25 € / Monat
|
Im Preis für den Zugang enthalten
|
Im Preis für den Zugang enthalten | 14,84 € / Monat
(Auf der Homepage Verlinkung zu D-Trust)
|
183,09 € / Monat |
RED telematik und buchner versprechen, kompatibel mit diversen Praxis-Software-Anbietern zu sein. Dagegen empfiehlt thevea den TI-Zugang und die Software gemeinsam bei ihnen zu beziehen. Eine weitere Praxissoftware, die kompatibel mit der TI ist, ist Medifox Dan.
Zudem bietet jeder Anbieter, sei es TI oder Praxissoftware, Beratungstermine und Unterstützung beim Anschluss an.
Fazit
Die Telematik ist ein sehr umfassendes Thema und es sind auch noch nicht alle Inhalte hundertprozentig geklärt (z. B. ob das E-Rezept 2027 eingeführt wird), dennoch wird es im Arbeitsalltag immer präsenter werden. Deshalb hoffen wir, mit diesem Blog etwas Licht ins Dunkel gebracht zu haben und Dich bestmöglich über die TI informiert zu haben.



0 Comments
Leave a comment